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Song Sketch 2 (Expansion Pack) - Classic Trance von XY Studiotools

EIN ERWEITERUNGSPACK FÜR SONG SKETCH 2

DREIFACH-PAKET-RABATT: Legen Sie drei oder mehr Produkte von XY Studiotools in Ihren Warenkorb und sparen Sie an der Kasse automatisch 20 %!

Dieses „Classic Trance“-Paket erweitert die Arrangement-Möglichkeiten der Pro- und Starter-Packs von Song Sketch 2. Song Sketch 2 ist ein Max-for-Live-Tool für die Arbeit mit Song-Arrangements in Ableton Live. In Song Sketch 2 kannst du verschiedene Arrangement-Muster laden, importieren, bearbeiten und erstellen und diese auf deine Loops anwenden. Auf diese Weise kannst du schnell ein Arrangement entwerfen, mit verschiedenen Optionen experimentieren und Arrangement-Ideen für die Musik, die du komponierst, ausprobieren.


BENUTZERHANDBUCH: HIER KLICKEN

Zusätzliche Informationen

MaxforLive

Song Sketch 2 Expansion Packs

Ableton Live Compatibility

Ableton Live 11 Standard with MaxforLive, Ableton Live 11 Suite, Ableton Live 12 Standard with MaxforLive, Ableton Live 12 Suite

Min. Requirements

Ableton Live 11 Standard with MaxforLive Installed or Ableton Live 11 Suite, Song Sketch 2

OS

Mac, Windows

PRICE: £19.00

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Song Sketch 2 (Expansion Pack) - Classic Trance von XY Studiotools

INHALT „CLASSIC TRANCE“

 24 Arrangement-Vorlagen für Song Sketch 2 im Stil des Classic Trance.

Dieses Set enthält 24 Vorlagen, die jeweils die Struktur und die Muster widerspiegeln, die die Trance-Szene der 90er Jahre geprägt haben. Obwohl sie ihre Wurzeln im Trance haben, können sie auch als wertvolle Vorlage für die Erkundung anderer Genres dienen. Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf und meistern Sie die Kunst des Arrangierens mit diesen vielseitigen Vorlagen.

STELLEN SIE IHR EIGENES BUNDLE ZUSAMMEN: Kaufen Sie 3 beliebige XY Studio-Produkte gleichzeitig und sichern Sie sich einen Rabatt von 20 %, der automatisch an der Kasse abgezogen wird!

AUCH ERHÄLTLICH: SONG SKETCH | LOOP FLIP | KEY ARRANGER

Frequently Asked Questions

Ja, dies ist ein Erweiterungspaket, für dessen Nutzung „Song Sketch 2“ erforderlich ist. Bevor Sie diese Vorlagen laden können, muss entweder das Pro- oder das Starter-Paket von „Song Sketch 2“ installiert sein.

Sie erhalten 24 Arrangement-Vorlagen im Stil der klassischen Trance-Musik der 90er Jahre, die jeweils die strukturellen Muster und Abschnittsanordnungen widerspiegeln, die das Genre in dieser Zeit geprägt haben.

Auf jeden Fall. Die Vorlagen basieren zwar auf den klassischen Arrangement-Konventionen des Trance, lassen sich jedoch gut auf andere elektronische Genres übertragen und können als solide Grundlage für Progressive House, Techno oder jede andere Musik mit ähnlicher Struktur dienen.

Song Sketch 2 ist ein Max-for-Live-Gerät. Sie benötigen daher Ableton Live Suite oder eine Version von Live mit einer Max-for-Live-Lizenz. Die genauen Versionsanforderungen finden Sie auf der Hauptproduktseite von Song Sketch 2.

Nach dem Herunterladen werden die Vorlagen mithilfe der integrierten Lade- und Importfunktion in Song Sketch 2 importiert. Es ist keine komplexe Einrichtung erforderlich, außer dass Song Sketch 2 bereits in Ihrer Ableton Live-Session installiert sein muss.

Es handelt sich hierbei um Arrangement-Vorlagen im eigenen Format von Song Sketch 2, d. h., sie legen strukturelle Entwürfe und Abschnittsmuster innerhalb des Programms fest, anstatt Audio- oder Standard-MIDI-Dateien zu enthalten.

Ja, wenn Sie drei oder mehr XY StudioTools-Produkte in Ihren Warenkorb legen, wird beim Bezahlen automatisch ein Rabatt von 20 % gewährt. Es lohnt sich also, gleichzeitig auch die anderen Tools wie „Loop Flip“ und „Key Arranger“ zu entdecken.

Important Information

V1.0.0 – Erstveröffentlichung – Juni 2023

1. Entpacken Sie die heruntergeladene Datei.
2. Speichern Sie die Vorlagendatei im Ordner „Song Sketch/userLibs“.

ANLEITUNG

Öffnen Sie Song Sketch 2. Das Erweiterungspaket ist im Dropdown-Menü „Vorlagen“ unterhalb der vorinstallierten Vorlagensätze verfügbar.

ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG FÜR SOFTWAREPRODUKTE VON ISOTONIK STUDIOS.

BITTE LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE MIT DER INSTALLATION DIESES PROGRAMMS FORTFAHREN.

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (im Folgenden als „EULA“ bezeichnet) ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einer natürlichen Person oder einer einzelnen juristischen Person (im Folgenden als „LIZENZNEHMER“ bezeichnet) und Isotonik Studios über die Softwareprodukte von Isotonik Studios, die zugehörige Softwarekomponenten, Datenträger, gedruckte Materialien, sowie „Online“- oder elektronische Dokumentation umfassen können (im Folgenden als „SOFTWAREPRODUKT“ bezeichnet). Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS erklärt sich der LIZENZNEHMER mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden.

Diese EULA stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem LIZENZNEHMER und Isotonik Studios bezüglich des Programms dar und ersetzt alle früheren Vorschläge, Zusicherungen oder Absprachen zwischen den Parteien. Wenn der LIZENZNEHMER den Bedingungen dieser EULA nicht zustimmt, darf er das SOFTWAREPRODUKT nicht installieren oder nutzen.

Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsabkommen sowie durch andere Gesetze und Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft.

  1. LIZENZVERGABE.

Das SOFTWAREPRODUKT wird wie folgt lizenziert:

(a) Installation und Nutzung. Sofern der LIZENZNEHMER alle anfallenden Lizenzgebühren entrichtet hat, gewährt Isotonik Studios dem LIZENZNEHMER das Recht, Kopien des SOFTWAREPRODUKTS auf bis zu zwei Computern zu installieren und zu nutzen, die sich im Besitz des LIZENZNEHMERS befinden und auf denen eine gültig lizenzierte Kopie des Betriebssystems läuft, für das das SOFTWAREPRODUKT entwickelt wurde [z. B. Windows 10, macOS]. Der/die Computer muss/müssen Eigentum des LIZENZNEHMERS sein.

(b) Sicherungskopien. Der LIZENZNEHMER darf außerdem Kopien des SOFTWAREPRODUKTS anfertigen, soweit dies für Sicherungs- und Archivierungszwecke erforderlich ist.

  1. BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN.

(a) Beibehaltung von Urheberrechtsvermerken. Der LIZENZNEHMER darf keine Urheberrechtsvermerke auf irgendeiner Kopie des SOFTWAREPRODUKTS entfernen oder verändern.

(b) Weitergabe. Der LIZENZNEHMER darf registrierte Kopien des SOFTWAREPRODUKTS nicht an Dritte weitergeben.

(c) Verbot von Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung. Der LIZENZNEHMER darf das SOFTWAREPRODUKT nicht rückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn, dies ist ungeachtet dieser Einschränkung durch geltendes Recht ausdrücklich gestattet.

(d) Vermietung. Der LIZENZNEHMER darf das SOFTWAREPRODUKT nicht vermieten, verleasen oder verleihen.

(e) Lizenzübertragung. Der LIZENZNEHMER darf seine Lizenz für das SOFTWAREPRODUKT nicht an Dritte übertragen. Jeder Versuch, dies zu tun, gilt als Verstoß gegen diese EULA.

(f) Supportleistungen. Isotonik Studios kann dem LIZENZNEHMER für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Kaufdatum Supportleistungen im Zusammenhang mit dem SOFTWAREPRODUKT bereitstellen. Jeder zusätzliche Softwarecode, der dem LIZENZNEHMER im Rahmen der Supportleistungen zur Verfügung gestellt wird, gilt als Teil des SOFTWAREPRODUKTS und unterliegt den Bestimmungen dieser EULA.

(g) Einhaltung geltender Gesetze. Der LIZENZNEHMER muss alle geltenden Gesetze bezüglich der Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS einhalten.

  1. KÜNDIGUNG Unbeschadet sonstiger Rechte ist Isotonik Studios berechtigt, diese EULA zu kündigen, wenn der LIZENZNEHMER die Bestimmungen dieser EULA nicht einhält. In diesem Fall muss der LIZENZNEHMER alle in seinem Besitz befindlichen Kopien des SOFTWAREPRODUKTS vernichten.
  2. URHEBERRECHT Sämtliche Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, an dem SOFTWAREPRODUKT und allen Kopien davon liegen bei Isotonik Studios oder seinen Lieferanten. Alle Eigentums- und geistigen Eigentumsrechte an den Inhalten, auf die durch die Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS zugegriffen werden kann, sind Eigentum der jeweiligen Inhaltseigentümer und können durch geltende Urheberrechtsgesetze oder andere Gesetze und Verträge zum Schutz geistigen Eigentums geschützt sein. Diese EULA gewährt dem LIZENZNEHMER keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben Isotonik Studios vorbehalten.
  3. KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN Isotonik Studios lehnt ausdrücklich jegliche Gewährleistung für das SOFTWAREPRODUKT ab. Das SOFTWAREPRODUKT wird „wie besehen“ ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art bereitgestellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder der Eignung für einen bestimmten Zweck. Isotonik Studios übernimmt keine Gewährleistung oder Verantwortung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Informationen, Texten, Grafiken, Links oder anderen im SOFTWAREPRODUKT enthaltenen Elementen. Isotonik Studios übernimmt keine Gewährleistung in Bezug auf Schäden, die durch die Übertragung von Computerviren, Würmern, Zeitbomben, Logikbomben oder ähnlichen Computerprogrammen verursacht werden könnten. Isotonik Studios schließt ferner ausdrücklich jegliche Gewährleistung oder Zusicherung gegenüber dem LIZENZNEHMER oder Dritten aus.
  4. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Isotonik Studios haftet in keinem Fall für Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder Informationsverluste), die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS durch den LIZENZNEHMER ergeben, selbst wenn Isotonik Studios auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. In keinem Fall haftet Isotonik Studios für Datenverluste oder für indirekte, besondere, zufällige, Folge- (einschließlich entgangener Gewinne) oder sonstige Schäden, die auf Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig beruhen. Isotonik Studios übernimmt keine Haftung in Bezug auf den Inhalt des SOFTWAREPRODUKTS oder eines Teils davon, einschließlich, aber nicht beschränkt auf darin enthaltene Fehler oder Auslassungen, Verleumdung, Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, Datenschutzrechten, Markenrechten, Betriebsunterbrechungen, Personenschäden, Verlust der Privatsphäre, Urheberpersönlichkeitsrechte oder die Offenlegung vertraulicher Informationen.

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